

Es ist soweit. Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Einstellung des ELENA-Verfahrens unterschrieben. Das sogenannte Abschaltgesetz wurde am 2.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit ab 3.12.2011 wirksam.
Die Zentrale Speicherstelle hat auf Ihrer Internetseite ihr weiteres geplantes Vorgehen erläutert:
Für unsere Mandanten ist die Situation vergleichsweise komfortabel. Die ELENA-Datensätze werden vom Rechenzentrum nicht mehr weitergeleitet.
Bleibt zu hoffen, dass es bei diesem Ausrutscher des Gesetzgebers bleibt und die Löschung der Datensätze zuverlässig erfolgt.
München, im Dezember 2011
Theo G. Gerhard, Steuerberater