02.12.2011

ELENA - Elektronischer Entgeltnachweis

Es ist soweit. Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Einstellung des ELENA-Verfahrens unterschrieben. Das sogenannte Abschaltgesetz wurde am 2.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit ab 3.12.2011 wirksam.

Die Zentrale Speicherstelle hat auf Ihrer Internetseite ihr weiteres geplantes Vorgehen erläutert:

  • Bis zum 10.12.2011: Löschung des DBH-Schlüssels bei der ZSS (Zentrale Speicherstelle) und des bei der RFV (Registratur Fachverfahren) verwendeten Schlüssels und aller Kopien. Dadurch wird eine Entschlüsselung unmöglich: Niemand kann die gespeicherten Daten ohne Schlüssel lesen.
  • Danach: Löschen der Daten bei der ZSS in Würzburg und bei der RFV. Die vollständige Löschung der Daten wird aufgrund der Komplexität der Schutz- und Speichermechanismen der speziell für ELENA geschaffenen Prozesse einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für unsere Mandanten ist die Situation vergleichsweise komfortabel. Die ELENA-Datensätze werden vom Rechenzentrum nicht mehr weitergeleitet.

Bleibt zu hoffen, dass es bei diesem Ausrutscher des Gesetzgebers bleibt und die Löschung der Datensätze zuverlässig erfolgt.


München, im Dezember 2011

Theo G. Gerhard, Steuerberater