20.01.2012

Finanztransaktionssteuer

Börsenumsatzsteuer ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert

meinte Georg Fahrenschon (CSU) während einer Debatte im Jahr Jahr 2007 zum Antrag der Linken die Börsenumsatzsteuer wieder einzuführen


Zur Geschichte
Nach dem britischen Beispiel der Stamp tax wurden mit dem Reichsstempelgesetz von 1881 die Urkunden bestimmter Wertpapieranschaffungen reichseinheitlich mit einer Stempelabgabe belastet. Ab 1885 wurden die Wertpapiertransaktionen Besteuerungsgrundlage und prozentualen Steuersätzen unterworfen. Das Kapitalverkehrsteuergesetz von 1922 führte den Begriff der Börsenumsatzsteuer ein. Die alte Stempelsteuer wurde mit der Gesellschaft- und Wertpapiersteuer zusammengefasst. Ab September 1944 wurde die Börsenumsatzsteuer ausgesetzt, 1948 aber wieder eingeführt. Ab 1949 war es eine Steuer, die den Ländern zustand. Das Aufkommen stand seit der Verfassungsänderung von 1969 an dem Bund zu.
Die Börsenumsatzsteuer wurde in Deutschland je nach Wertpapierart mit 1 Promille für öffentliche Anleihen und 2,5 Promille vom Kurswert für andere festverzinsliche Papiere und für Aktien berechnet und auf den Wertpapierabrechnungen gesondert ausgewiesen. In besonderen Fällen wie z. B. bei Zeichnungsaufträgen wurde sie jedoch nicht berechnet.
Im Jahre 1991 wurde diese Steuer durch das erste Finanzmarktförderungsgesetz in Deutschland abgeschafft.

Aktuelle Diskussion
Eine Wiedereinführung ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Bei einem Steuersatz von 0,1 % würden laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung in Deutschland Steuereinnahmen von etwa 35 Milliarden Euro erzeugt werden.
Oskar Lafontaine forderte im November 2008 eine Steuer von 1 %, wodurch nach seiner Angabe Steuereinnahmen von rund 70 Mrd. € entstehen würden, was 13 % des gesamten Steueraufkommens von ca. 538 Mrd € (2007) entspräche. Der Umsatz aller Wertpapierbörsen in Deutschland betrug im Jahr 2009 1,3 Billionen Euro (2008: EUR 2,47 Bio.).9
Alle diese Kalkulationen gehen davon aus, dass der Börsenumsatz durch die Einführung einer Börsenumsatzsteuer unverändert bliebe. Diese Annahme ist jedoch ökonomisch nicht plausibel. Die isolierte Einführung einer Börsenumsatzsteuer in einem Land führte vermutlich zu Verlagerung von Teilen des Handels in Länder ohne Börsenumsatzsteuer. Selbst wenn derartige Verlagerungen unterbunden werden könnten, würde ein Teil des Arbitragehandels zwangsläufig wegfallen, da dessen Kosten aufgrund der Steuer höher wären als die Erträge.
Aus diesen Gründen tragen die gesamten Kapitalverkehrsteuern in Großbritannien nur etwa 0,5 % zu den gesamten Steuereinnahmen bei und in den USA zu weniger als 0,5 %.
Der SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück schlugen im Februar 2009 die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer in Höhe von 0,5 % nach britischem Vorbild vor.
Im Januar 2010 forderte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) ebenfalls die Einführung einer Börsenumsatzsteuer.
Nach dem Vorschlag der EU beim G 20 Treffen im Juni 2011 zu einer globalen Finanztransaktionssteuer und der Entscheidung auf dem Deutsch-Französischer Wirtschafts-Gipfel im August 2011 wird heftig über die Einführung einer europaweiten Börsenumsatzsteuer gerungen.



Auswirkungen
In den Wirtschaftswissenschaften werden Börsenumsatzsteuern oft kritisch bewertet, da diese als Transaktionskosten die Effizienz der Wertpapiermärkte senkten.
Rüdiger von Rosen, Chef des Deutschen Aktieninstituts, warnt vor nachteiligen Auswirkungen für „direkte und indirekte Anleger beispielsweise in Aktienfonds sowie 2,4 Millionen Vertragspartner von Riester-Aktiensparverträgen und viele Millionen von Versicherungsnehmern“. Diese Gruppe müsse man aber „aus Gründen erforderlicher privater Altersvorsorge erweitern und stärken“. Außerdem gebe es in Deutschland mit der Abgeltungsteuer bereits eine im internationalen Vergleich sehr hohe Besteuerung von Aktienerträgen.
Befürworter halten dem einen positiven Beitrag zur Verringerung spekulativer Investitionen entgegen, weil kurzfristige Vermögensverschiebungen relativ zu langfristigen Anlagen teurer werden, im Gegensatz zu einer Abgeltungsteuer, bei der Dividende und Kursgewinn gleichermaßen besteuert werden. Dieser Überlegung zugrunde liegt die Annahme, dass ein Investment, das mit dem Ziel einer zu erwartenden Dividende getätigt wird, gegenüber einem Investment, das aufgrund erwarteter Kursgewinne getätigt wird, für die Gesamtwirtschaft nützlicher ist. Dazu soll die Gewinnspanne beim Aktienhandel verringert werden, was einer beabsichtigten Effizienzverringerung der Wertpapiermärkte gleichkommt. Keynes geht davon aus, dass dann Spekulation, die er als Voraussagen der Marktpsychologie beschreibt, verringert werden kann. Dadurch sollen auch Marktüberreaktionen, zum Beispiel nach einem Terroranschlag, ausbleiben, da die Anleger schon vorher langfristig und mit Blick auf Aktiendividenden angelegt haben.

Herr Fahrenschon führte in seiner Rede u.a. weiter aus, dass inzwischen nicht mehr nur der klassische Großkapitalist mit Aktien handelt, sondern durchaus auch der sogenannte kleine Mann, der damit zum Beispiel seine private Altersversorgung betreibt.

Die Börsenumsatzsteuer ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Sie ist ursprünglich aus der fiskalischen Belastung von Urkunden des Börsenverkehrs hervorgegangen, für die früher behördlich gestempeltes Papier zu verwenden war. 1881 wurden erstmals Schlussnoten über gewisse Wertpapieranschaffungen mit einer fixen Stempelabgabe belegt. Die Börsenumsatzsteuer, die ihren Ursprung, wie gesagt, im vorvergangenen Jahrhundert hat, wurde nicht zuletzt nach klaren Einlassungen der damaligen unionsgeführten Bundesregierung 1991 durch das Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft.

Die Begründungen für diesen Schritt sind heute noch so aktuell wie damals.

Erstens. Kapitalverkehrsteuern behindern die Kapitalbeschaffung zur Stärkung des Eigenkapitals.

Zweitens. Kapitalverkehrsteuern behindern die Mobilität des Finanzkapitals.

Drittens. Kapitalverkehrsteuern laufen dem Gedanken einer EU-weiten Integration der Märkte völlig zuwider.

Viertens. Kapitalverkehrsteuern stellen einen Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutschland dar.

Gemessen an ihrem fiskalischen Nutzen sind ihre Nachteile für Wettbewerb, Wachstum und Arbeitsplätze groß. Ich weiß, jetzt kommt das Argument, dass andere Staaten ebenfalls eine Börsenumsatzsteuer haben und wir mit anderen Staaten im Wettbewerb stehen. Das ist richtig, in elf Ländern der Europäischen Union gibt es eine sogenannte Transaction Tax. Ihre Höhe liegt zwischen 0,005 und 1 Prozent. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in einem Großteil der Länder, die die Transaction Tax erheben, ganz wesentliche Ausnahmeregelungen zugrunde liegen.

So wird in Finnland, Italien, Malta, Polen, Portugal und Slowenien – immerhin in sechs von den elf Staaten – keine Transaction Tax auf an der Börse gehandelte Wertpapiere erhoben, sondern lediglich auf außerbörsliche Geschäfte sowie auf Immobilien und Grundbesitz.

Das ist genau im Gegensatz zu dem, was Sie in Ihrem Antrag verlangen.

In dem immer wieder gern angeführten Großbritannien gilt die Stamp Duty Reverse Tax nur auf inländische Transaktionen. Zudem sind weitere Finanzprodukte wie Renten, Derivate, Exchange Traded Funds und ausländische Aktien ausgenommen.

Nebenbei bemerkt: Die Höhe der Einnahmen aus der Stamp Duty in Großbritannien erklärt sich unter anderem dadurch, dass in Großbritannien auch sehr starke Anlageprodukte wie beispielsweise die Immobilien-AG – Stichwort REITs – gehandelt werden dürfen. Das wollen Sie ja unter allen Umständen verhindern. Wir erwarten eine spannende Debatte.

Festzuhalten ist auch, dass in keinem EU-Mitgliedstaat in den letzten 20 Jahren eine Transaction Tax für Börsengeschäfte eingeführt wurde. Über Schweden wurde bereits gesprochen. Schauen Sie sich die Realität an. Schweden hat 1983 mit 165 Millionen Euro pro Jahr gerechnet, es sind aber durchschnittlich nur 9 Millionen Euro geworden. Schweden hat dieses Projekt schnellstmöglich wieder eingestellt.


Fazit
Die Finanztransaktionssteuer ist alter Wein in neuen Schläuchen. Sie gibt heute ebenso wenig Sinn wie in der Vergangenheit. Bleibt zu hoffen, dass die Politik und ihre Protagonisten sich an ihre eigenen Worte aus der Vergangenheit erinnert. Womit aber leider nicht zu rechnen ist.

München, im Januar 2012

Theo G. Gerhard