Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

1 2 3 4 [5] 6 7 8 9 10 11 | >> | Ende

Eine Avalprovision kann zu den nicht abziehbaren Schuldzinsen zählen, die im Rahmen der Überentnahmenregelung zu berücksichtigen sind.
Ob für die Verpflichtungen aus einem Kundenbindungsprogramm Rückstellungen zu bilden sind, hängt von der Ausgestaltung des Treuebonuses ab.
Nicht nur bei einer Betriebsveräußerung, sondern auch bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe steht dem Betriebsinhaber ein Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Zuflussbesteuerung zu.
Das Bundesamt für Justiz wird erst nach Ostern mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen, wenn der bis Ende 2022 einzureichende Jahresabschluss bis dahin immer noch nicht vorliegt.
Die Finanzverwaltung verlängert die Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bis Ende 2023.
Neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer kommt der Fiskus den von hohen Energiekosten geplagten Betrieben nun auch bei der Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen entgegen.
Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen den Gesellschaften einer GmbH & Co. KG geäußert.
Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371