Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

06.08.2018

Aussetzung der Vollziehung für Nachzahlungszinsen

Nachdem sich der Bundesfinanzhof inzwischen auch kritisch über die Nachzahlungszinsen geäußert hat und ab 2015 schwere verfassungsrechtliche Bedenken an deren Höhe von 6 % pro Jahr hegt, hat das Bundesfinanzministerium erstaunlich schnell reagiert. Zwar stellt das Ministerium klar, dass die Finanzverwaltung weiter von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung überzeugt ist, aber auf Antrag des Steuerzahlers soll im Einspruchsverfahren die Vollziehung der festgesetzten Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 generell bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden. Für Zeiträume vor dem 1. April 2015 wird die Aussetzung weiterhin nur gewährt, wenn die Vollziehung für den Steuerzahler eine besondere Härte zur Folge hätte. Die Fundstselle: BMF-Schreiben IV A 3 - S 0465/18/10005-01 vom 14. Juni 2018.

Da sich im Geschäftsverkehr für überzogene Bankkonten deutlich höhere Zinssätze etabliert haben, ist es nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht der bisherigen Zinshöhe nicht widerspricht.  

 

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