Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Höchstbeträge für Umzugskosten

Die Pausch- und Höchstbeträge für beruflich veranlasste Umzugskosten werden wieder an die laufende Preisentwicklung angepasst.

Das Bundesfinanzministerium hat wieder einmal eine aktualisierte Aufstellung der Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung beruflich veranlasster Umzugskosten veröffentlicht. Die Beträge erhöhen sich jeweils für Umzüge, die nach dem 1. März 2012, 1. Januar 2013 und 1. August 2013 abgeschlossen sind.

 
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