Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit

Erst bei einer üblichen Fahrzeit von mehr als einer Stunde für die einfache Wegstrecke kommt die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung in Frage.

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die durchschnittliche Fahrzeit mit dem Auto für diese Strecke etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen. Für das Finanzgericht Münster spielte es keine Rolle, dass die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als zwei Stunden betrug, weil der Kläger nicht nachvollziehbar darlegen konnte, dass er die täglichen Fahrten auf diese Weise zurückgelegt hätte, nachdem ihm vom Arbeitgeber ein Firmenwagen auch zur Privatnutzung überlassen worden war. Eine übliche Wegezeit von bis zu einer Stunde hält das Gericht noch für zumutbar, und da die üblichen Wegezeiten maßgeblich sind, seien zeitweise Verzögerungen aufgrund von Baustellen nicht zu berücksichtigen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371