Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Neben Zahl auch Dauer von Heimfahrten relevant

Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant.

Das Finanzgericht München meint, dass für die Frage, ob sich bei doppelter Haushaltsführung der Lebensmittelpunkt tatsächlich noch am Hauptwohnort befindet, nicht nur die Zahl der Aufenthalte, sondern auch deren jeweilige Dauer maßgeblich ist. Während die Finanzverwaltung regelmäßig mindestens 24 Heimfahrten fordert, ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass auch weniger Heimfahrten im Hinblick auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ausreichen können, um davon auszugehen, dass der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen weiterhin am bisherigen Wohnort liegt und dieser nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Zu berücksichtigen können Umstände wie die Entfernung zu Ihrem Wohnort, Ihre beruflichen Verpflichtungen und die Dauer Ihrer Aufenthalte sein.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371