Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Büchermagazin und häusliches Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.

Haben Sie neben ihrem häuslichen Arbeitszimmer einen weiteren Raum in Benutzung, der berufstypisch und einkunftsbezogen genutzt wird, so werden diese beiden Räume steuerlich als Einheit bewertet und insgesamt der Abzugsbeschränkung unterstellt. Voraussetzung für die Anerkennung einer Einheit ist, dass beide Räume sich in einem Anwesen befinden.

Beispiel: Sie unterhalten sich im Erdgeschoss Ihres Hauses ein Arbeitszimmer. Zusätzlich benutzen Sie im Untergeschoss zur Aufbewahrung berufstypischer und einkunftsbezogener Literatur einen weiteren Raum als Büchermagazin.

 
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