Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Unterbrechung der Ausbildung wegen längerer Erkrankung

Auch wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer längeren Erkrankung vorläufig gekündigt werden muss, besteht der Anspruch auf Kindergeld während der Erkrankung des Kindes fort.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer länger andauernden Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist. Die vorläufige Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wegen hoher monatlicher Schulgebühren ist in diesem Fall ebenso unschädlich wie die Tatsache, dass die Dauer der Unterbrechung noch nicht absehbar ist. Entscheidend ist laut einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz allein, dass die Ausbildung aus krankheitsbedingten und damit objektiven Gründen unterbrochen worden ist. Solche Gründe sind auch in anderen Fällen unschädlich, beispielsweise bei einer Schwangerschaft.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371