Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Bonuszahlung der Krankenkasse ist keine Beitragserstattung

Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für die Teilnahme an kostenpflichtigen Gesundheitsmaßnahmen sind keine Beitragserstattung, die den Sonderausgabenabzug mindern würde.

Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten, die von einigen gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von Bonusprogrammen gewährt werden, sind auch in pauschaler Form keine Beitragserstattung, die den Sonderausgabenabzug mindert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie der Erstattung von Kosten für konkrete Gesundheitsmaßnahmen wie Früherkennungsuntersuchungen oder bestimmte sportliche Aktivitäten dient. In diesem Fall ist die Bonuszahlung nämlich steuerlich als Leistung der Krankenversicherung anzusehen. Dagegen ist beispielsweise der für den Nachweis eines gesunden Körpergewichts gewährte Bonus als Beitragserstattung zu werten. Auch Prämien für einen kostenfreien Check-Up gelten als Beitragserstattung.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371