Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Beitragshöhe hängt vom Einkommen beider Ehegatten ab

Für die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags eines freiwilligen Mitglieds ist auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn dieser privat versichert ist.

Der Krankenversicherungsbeitrag freiwillig Versicherter richtet sich auch nach dem Einkommen des privat versicherten Ehegatten. Das Landessozialgericht Hessen hat bestätigt, dass bei einem freiwillig versicherten Mitglied für den Beitrag dessen gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Dazu gehört neben dem eigenen Einkommen auch die Hälfte des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners, sofern dieser nicht ebenfalls Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Als Grund dafür gibt das Gericht an, dass das Einkommen des besserverdienenden Ehegatten den entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe darstellt.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371