Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an Geschiedene

Für die Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an geschiedene Eheleute ist entscheidend, wessen Steuerschuld aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte.

Der Anspruch auf die Anrechnung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer steht demjenigen zu, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung bewirkt wurde. Bei Ehegatten ist damit auch entscheidend, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte. Geschiedenen Eheleuten steht eine Erstattung der Vorauszahlungen je zur Hälfte zu, wenn sie die Vorauszahlungen vor der Scheidung ohne weitere Bestimmungen geleistet haben.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371