Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Unterhalt an im Ausland lebende Angehörige

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Einschränkende Voraussetzung ist, dass Sie nach Deutschem Recht zum Unterhalt auch verpflichtet sind. Es kommt für diese Frage also nicht darauf an, ob zivilrechtlich außerhalb der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Unterhaltsverpflichtung besteht.

 
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