Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Anfang | << | 2 3 4 5 6 [7] 8 9 10 11 12 | >> | Ende

Ein ausbildungswilliges Kind, das aber krankheitsbedingt keine Ausbildung absolvieren kann, ist beim Kindergeld ebenso zu berücksichtigen.
Die Große Koalition hat ein umfangreiches Konjunkturpaket mit vielen Änderungen im Steuerrecht geschnürt.
Eine einheitliche Erstausbildung kann beim Kindergeldanspruch auch dann noch vorliegen, wenn das Kind nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts die Ausbildung anders als geplant fortsetzt.
Für Eltern, die aufgrund der Schließung von Kindergarten oder Schule ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben, gibt es finanzielle Hilfe vom Staat.
Die gute Haushaltslage Ende 2019 hat beim Bundesfinanzminister zu Überlegungen geführt, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits Mitte 2020 umzusetzen.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Nur wenn Nachlass und andere Leistungen für die Beerdigungskosten nicht ausreichen, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Frage.
Allgemeine ärztliche Bescheinigungen mit Ratschlägen reichen für die Berücksichtigung der Kosten eines Fitness- und Gesundheitsclubs als Krankheitskosten nicht aus.
Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.
Das Baukindergeld ist zwar ein öffentlicher Zuschuss, hat aber keine Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die nur für Leistungen gewährt wird, die nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371