Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vermietung mit Verkaufsabsicht

Eine Vermietung mit Verkaufsabsicht führt nicht automatisch dazu, dass der Werbungskostenabzug wegfällt.

Die mit der Vermietung einer Immobilie verbundenen Kosten sind auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Immobilie bereits verkauft werden soll, aber auf Wunsch des potentiellen Käufers zunächst an diesen vermietet wird. Voraussetzung ist allerdings, dass bei einer vertragsgemäßen Abwicklung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten anfallen würde. Mit dieser Entscheidung gab das Finanzgericht Münster einer Immobilienbesitzerin recht, bei der letztlich doch ein Werbungskostenüberschuss entstand, weil der vorgesehene Käufer in betrügerischer Absicht gehandelt hatte.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371