Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Erbschaft und Schenkung

Anfang | << | 11 12 13 14 15 [16] 17 18 19 20 21 | >> | Ende

Die wesentlichen Eckpunkte der Reform der Erbschaftsteuer liegen nach der Einigung in der Großen Koalition jetzt fest.
Auch in Altfällen will die Finanzverwaltung Steuerberatungskosten für eine Erbschaftsteuererklärung nicht als Sonderausgaben akzeptieren, wenn der Nachlass ausreicht, um die Kosten abzudecken.
Eine Renovierung oder einen Umbau, den der Nacherbe in Erwartung der Erbschaft an einer Immobilie vorgenommen hat, darf nicht bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.
Die Finanzverwaltung weicht beim Wegfall der Vererblichkeit des Verlustabzugs zugunsten der Steuerzahler von den Vorgaben des Bundesfinanzhofs ab.
Bei der umstrtittenen Haltefrist für Firmenerben zeichnet sich ein Kompromiss zwischen der Union und der SPD ab.
In Österreich ist die Erbschaftsteuer seit dem 1. August 2008 weggefallen. Das hat auch Konsequenzen für deutsche Steuerzahler.
Die Reform der Erbschaftsteuer ist wegen noch offener Streitfragen auf den Herbst vertagt worden.
Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Erst der Zufluss von Vermögen, über das der Beschenkte frei verfügen kann, stellt eine Schenkung dar.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371