Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum das seit 2008 geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer verfassungswidrig sein sollte.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer verfassungsgemäß ist. Keines der Argumente, dass die Klägerin vorbrachte, konnte die Richter überzeugen. Der bis zum Jahr 2007 mögliche Abzug der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer beruhte nicht auf einer verfassungsrechtlichen Vorgabe, sondern auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, der somit verfassungsrechtlich nicht gehindert war, die Abzugsfähigkeit zu modifizieren oder ganz abzuschaffen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371