Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

GmbH-Ratgeber

Ein gesellschaftsvertragliches Nutzungsverbot schließt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht aus. Ohne Nachweis, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde, gilt der Beweis des ersten Anscheins und damit die 1 %-Regelung.
Nach einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs gilt die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auch für das Besitzpersonenunternehmen.
Ein Darlehen an den Gesellschafter, das nicht wesentlich von banküblichen Konditionen abweicht, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Eine steuerlich nicht einwandfreie Abrechnung einer Kfz-Reparatur am Fahrzeug des GmbH-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung durch verhinderte Vermögensmehrung.
Stellt das Finanzamt eine Verdeckte Gewinnausschüttung für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung fest, so ist auch die Umsatzsteuer Teil der verdeckten Gewinnausschüttung.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes Darlehen kann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.
Eine Nur-Pensionszusage birgt das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung, das sich durch einen Barlohnumwandlung mindern lässt.
Zwar ist eine Limited einfacher zu gründen als eine GmbH, doch die Besteuerung ist entsprechend komplizierter.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371