Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Die Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines verstorbenen Arbeitnehmers an die Erben ist kein normaler Arbeitslohn mehr.

Nachdem der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren entschieden hatte, dass sich die Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers dessen noch nicht genommene Urlaubstage auszahlen lassen können, hat auch das Bundesarbeitsgericht vor Kurzem entschieden, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ein reiner Geldanspruch ist, der vererbbar ist. Die Sozialversicherungsträger halten bei solchen Zahlungen vorerst weiter an ihrer bisherigen Auffassung fest, dass solche Zahlungen nicht zum sozialversicherungsrechtlich relevanten Arbeitsentgelt gehören. Steuerpflichtig sind die Zahlungen aber sehr wohl, allerdings beim Erben, weswegen der Arbeitgeber bei der Auszahlung auch die ELStAM des Erben für den Lohnsteuerabzug zugrunde legen muss.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371