Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Bundesfinanzhof zweifelt nicht an den Hinzurechnungsvorschriften

Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.

Das Finanzgericht Hamburg hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Zinsen verfassungsgemäß ist. Dagegen hat der Bundesfinanzhof keine Zweifel daran, dass die Hinzurechnungsvorschriften verfassungsgemäß sind. Er hat deshalb einem Hotelbetrieb die Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Musterverfahren verweigert, obwohl der Betrieb trotz eines erheblichen Verlustes zur Gewerbesteuer herangezogen wurde. Es bleibt damit spannend, welche Auffassung das Bundesverfassungsgericht vertritt. Eine Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen der Finanzverwaltung wird jedenfalls in vergleichbaren Fällen nicht möglich sein.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371