Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Übergang zur Liebhaberei ist keine Betriebsaufgabe

Wenn bei einem Betrieb im Lauf der Zeit die Gewinnerzielungsabsicht wegfällt, kann das Finanzamt von einem Einnahme-Überschuss-Rechner nicht einfach die Aufstellung einer Abschlussbilanz verlangen.

Es kann passieren, dass eine zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht geführte Tätigkeit im Lauf der Jahre steuerlich zur Liebhaberei wird. Laufen nur noch Verluste auf, wird das Finanzamt jedenfalls irgendwann die Anerkennung verweigern. Ein solcher Übergang zur Liebhaberei stellt aber keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Finanzamt darf daher von einem Einnahme-Überschuss-Rechner nicht die Aufstellung einer Abschlussbilanz verlangen, um einen daraus resultierenden Übergangsgewinn besteuern zu können. Allerdings führt der spätere Verkauf von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, die vor dem Übergang zur Liebhaberei angeschafft und daher als Betriebsausgabe abgezogen wurden, eine nachträgliche Betriebseinnahme dar.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371