Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Zwangsbeitrag zur IHK ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Zwangsbeitrag zur IHK abgewiesen.

Die mit der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) verbundene Beitragspflicht hält das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und hat daher zwei Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Für die Verfassungsrichter ist nicht ersichtlich, dass den IHKs Aufgaben zugewiesen wurden, die unnötige Kosten nach sich ziehen, oder dass es andere Möglichkeiten gibt, finanzielle Mittel für die IHKs mit geringerer Eingriffswirkung als mit einem Pflichtbeitrag ebenso zuverlässig von den Betroffenen zu erheben.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371