Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Diebstahl eines Betriebs-Pkw

Wird ein betrieblicher Pkw während der privaten Nutzung gestohlen, liegen keine Betriebsausgaben vor.

Wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw während einer privaten Nutzung gestohlen wird, liegt keine betriebliche Veranlassung vor. Auch hier lehnt der Bundesfinanzhof unter Rückgriff auf die zum privaten Unfall eines betrieblichen Pkws entwickelten Grundsätze die Möglichkeit ab, den Verlust als Betriebsausgaben geltend zu machen. Die Richter lehnten die Argumentation des Steuerzahlers ab, dass allein durch einen Umweg während einer Dienstfahrt keine private Veranlassung insgesamt vorliegt.

Bei privat veranlassten Umwegen beginnt die steuerschädliche Nutzung im Zeitpunkt des Ausscherens. Wird vor Wiederaufnahme der Dienstreise der Wagen abgestellt, entspricht dies dem Parken außerhalb der betrieblichen Nutzung. Demgegenüber werde die betriebliche Nutzung nicht unterbrochen, wenn der Wagen während einer mehrtätigen Dienstreise nachts abgestellt wird.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371