Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Anwendung der 1 %-Regelung auch für Leasing-Fahrzeuge

Auch für ein Leasing-Fahrzeug, das zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Regelung anwenden.

Die Anwendung des pauschalen Nutzungswertes erfordert nicht die Zugehörigkeit des Kfz zum Betriebsvermögen. Der Gesetzeswortlaut enthält noch nicht einmal den Begriff des "betrieblichen Kraftfahrzeugs", sondern spricht nur von einem Kraftfahrzeug. Das Finanzgericht Köln hat daher entschieden, dass eine Anwendung der Pauschalisierung auch bei Leasingfahrzeugen möglich ist, die zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden. Diese Frage ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, so dass die weitere Entwicklung abzuwarten sein wird.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371