Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Finanzgericht erkennt Zivilprozesskosten nicht an

Das Finanzgericht Düsseldorf weigert sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.

Zwar sind Prozesskosten nach einer entsprechenden Gesetzesänderung im letzten Jahr inzwischen grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Vor dieser Gesetzesänderung war ein Abzug aber durchaus denkbar, seit der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung vor einigen Jahren geändert hatte. Entgegen der Mehrheit der Finanzgerichte hat sich das Finanzgericht Düsseldorf jetzt aber gegen den Bundesfinanzhof gestellt, den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung bestätigt und die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs kritisiert. Wie der sich zu der Kritik stellt, muss sich nun zeigen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371