Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Erleichterungen für Spenden an Flutopfer in Pakistan

Wie schon früher bei großen Naturkatastrophen reagiert die Finanzverwaltung mit bürokratischen Erleichterungen für spendenwilllige Steuerzahler.

Durch die Überschwemmungen in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat daher ein ganzes Bündel von Maßnahmen veröffentlicht, die eine unbürokratische steuerliche Berücksichtigung von Hilfen für die Flutopfer ermöglichen. Diese Ausnahmeregelungen gelten für Zuwendungen zwischen dem 30. Juli und dem 31. Dezember diesen Jahres. Sie sind im Prinzip deckungsgleich mit den Ausnahmeregelungen für Spenden zugunsten der Erdbebenopfer in Haiti Anfang des Jahres. Unter anderem gilt für Spenden auf Sonderkonten der Überweisungsbeleg ohne Beschränkung des Betrags als Spendennachweis.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371