Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Strohmänner haften für Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Eine Gefälligkeit in der Familie kann sich schnell zum teuren Fauxpas entwickeln, wenn das Finanzamt dahinter kommt.

Ein Vater hatte seine beiden Töchter als Strohfrauen für Immobiliengeschäfte eingespannt, um die Steuer aus dem Verkaufsgewinn zu sparen. Als der Deal aufflog und das Finanzamt beim Vater die fällige Steuer kassieren wollte, war der inzwischen pleite. Daraufhin wollte sich das Finanzamt das Geld per Haftungsbescheid bei den Töchtern holen, weil sie durch ihre Strohmannfunktion Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätten. Die Klage gegen den Haftungsbescheid hat das Finanzgericht Münster abgewiesen, der Bescheid sei ermessensfehlerfrei.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371