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Tariftreuegesetz unter der Lupe

Ein geplantes Tariftreuegesetz schließt Unternehmen, die nicht den Tariflohn zahlen, von öffentlichen Aufträgen aus.

Der Bundeswirtschaftsminister hat einen Gesetzesentwurf zur Tariftreue vorgelegt, über den der Bundestag im April zu entscheiden hat. Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Niedriglohnkräften zu verhindern. Öffentliche Auftraggeber dürfen dementsprechend Aufträge über Baumaßnahmen nur an Unternehmen vergeben, die den Tariflohn am Ort der Leistungserbringung zahlen. Die Unternehmen und die Nachunternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen sich hierzu schriftliche verpflichten. Hiermit verbunden ist die weitere Verpflichtung, dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass die Tariftreuepflicht eingehalten wird. Bei Verstößen gegen die Zahlungs- und Nachweispflichten drohen Vertragsstrafen in Höhe von 1% des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen darf die Vertragsstrafe 10% des Auftragswertes nicht überschreiten.

Außerdem soll zukünftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Register über die Unternehmen geführt werden, die wegen Unzuverlässigkeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen worden sind. Firmen, die in dieses Register eingetragen werden, können in Zukunft nicht mehr mit öffentlichen Aufträgen rechnen.

 
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