Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Anfang | << | 9 10 11 12 13 [14] 15 16 17 18 19 | >> | Ende

Sind alle für die Fallbeurteilung relevanten Tatsachen dem Finanzamt bereits seit mehreren Jahren bekannt, ist die Änderung eines vorläufigen Steuerbescheids zulasten des Steuerzahlers nicht mehr möglich.
Das Finanzamt kann die Feststellung des Grundbesitzwertes nicht nachträglich ändern, wenn es auf eine Feststellungserklärung verzichtet und sich auf die Angaben des Steuerzahlers verlassen hat.
Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.
Die Bundesregierung arbeitet an einer gesetzlichen Regelung zum Status des Vereinigten Königreichs nach dessen Austritt aus der EU.
Im ersten Halbjahr 2018 haben allein die Bundesländer einen Überschuss von 15 Milliarden Euro aus ihren Steuereinnahmen erwirtschaftet.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen überarbeitet.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Mehrere Bundesländer gewähren den Betroffenen der schweren Unwetter im Mai und Juni Erleichterungen bei verschiedenen steuerlichen Regelungen.
Zur unangekündigten Kassen-Nachschau hat das Bundesfinanzministerium Einzelheiten in einem Schreiben geregelt.
Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Reihe von Verwaltungsanweisungen als nicht mehr anwendbar aussortiert.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371