Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Anfang | << | 20 21 22 23 24 [25] 26 27 28 29 30 | >> | Ende

Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Das Zollkodexanpassungsgesetz enthält verschiedene Änderungen der Abgabenordnung, die in der einen oder anderen Weise alle Steuerzahler betreffen.
Trotz des gegenteiligen Urteils eines Finanzgerichts hält das Bundesfinanzministerium den Einspruch mit einer einfachen E-Mail weiter für zulässig.
Die anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige führt zu einem neuen Rekord an Selbstanzeigen. Nicht alle Steuersünder kommen aber ungeschoren davon.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.
Die neuste Steuerschätzung bestätigt im wesentlichen, dass das Steueraufkommen in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen wird.
Weil mit der Abgabe einer Steuererklärung nur eine ohnehin bestehende Verpflichtung erfüllt wird, ist die Abgabe kein verjährungshemmender Antrag.
Umfangreiche Änderungswünsche am Zollkodexanpassungsgesetz stellen den Zeitplan für die Verabschiedung noch in diesem Jahr in Frage.
Auf die Einladung von Deutschland hin haben nun 51 Staaten ein Abkommen zum globalen steuerlichen Informationsaustausch ab 2017 unterzeichnet.
Eine höhere Hundesteuer für Kampfhunde ist zwar zulässig, aber sie darf nicht so hoch sein, dass sie einem Verbot gleichkommt.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371