Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Schwimmkurs ist kein umsatzsteuerfreier Schulunterricht

Die Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht ist eng auszulegen, weswegen Schwimmkurse nicht von der Steuerbefreiung umfasst werden.

Auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs hin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der von einer Schwimmschule erteilte Schwimmunterricht kein umsatzsteuerbefreiter Schulunterricht im Sinn der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist. Zwar verfolge der Schwimmunterricht ein wichtiges und im Allgemeininteresse liegendes Ziel, aber die Steuerbefreiung sei eng auszulegen urteilte das Gericht. Der Schwimmunterricht diene nicht der Vermittlung eines breiten Spektrums von Kenntnissen und Fähigkeiten.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371