Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ist wohl von Dauer

Der Bundesfinanzminister geht von einer dauerhaften Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie aus und schließt sich damit Überlegungen anderer Parteien an.

Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie für Speisen ist nach der aktuellen gesetzlichen Regelung bis Ende 2022 befristet. Während einige Parteien schon seit Jahren immer wieder eine solche Absenkung befürwortet haben, gab es vor der Corona-Krise nie eine Mehrheit für eine solche Regelung. Diese Regelung kommt zwar der Gastronomie entgegen und vermeidet unzählige schwierige Abgrenzungsfragen, die im Lauf der Jahre immer wieder aufkamen, ist aber auch mit Steuerausfällen verbunden.

In einem Interview zur Bundestagswahl hat sich nun auch der Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu der Änderung geäußert und erklärt, er habe der Einführung und Verlängerung der Absenkung in dem sicheren Bewusstsein zugestimmt: "Das schaffen wir nie wieder ab". Auch wenn dies noch keine Garantie ist, spricht viel dafür, dass nach der Wahl alle denkbaren Regierungskoalitionen die Änderung dauerhaft festschreiben werden.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371