Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Das Bundesfinanzministerium erläutert die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen.

In einem aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. Insbesondere geht es dabei um die Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen. Steuerschuldner ist demnach, wer Unternehmer ist und selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Davon geht die Finanzverwaltung aus, wenn der Vorjahresumsatz des Leistungsempfängers zu mindestens 10 % auf Bauleistungen entfällt. Auch wenn der Leistungsempfänger noch keine Bauleistungen erbracht hat, aber diese erkennbar in Zukunft erbringen will, fällt er in diese Kategorie. Außerdem enthält das Schreiben Regeln für Umsätze, die erst 2010 ausgeführt werden, für die aber bereits 2009 Anzahlungen geleistet wurden. Das Ministerium hat wegen der Komplexität der Materie ein 15-seitiges Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft herausgegeben, das die aktuelle Rechtslage zusammenfasst.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371