Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Umsatzsteuer auf Honorarberatung eines Versicherungsmaklers

Die Beratung gegen Honorar durch einen Versicherungsmakler ist, anders als die eigentliche Maklerleistung, nicht umsatzsteuerfrei.

Führt ein Versicherungsmakler Beratungen gegen Honorar durch, dann gehört dies nicht zu den berufstypischen Tätigkeiten, sondern entspricht eher einer Rechtsberatung durch Rechtsanwälte. Entsprechend ist diese Honorarberatung im Gegensatz zu den typischen Maklertätigkeiten auch nicht umsatzsteuerfrei. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Rheinland in einer Kurzinformation hin.

 
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