Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verfassungsbeschwerde gegen höhere Umsatzsteuer gescheitert

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Eine Familie mit sechs Kindern wollte sich gegen die jüngste Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 % wehren, doch das Bundesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter meinen, dass eine höhere Belastung von Familien bei indirekten Steuern unvermeidbar ist und im Zweifel bei den direkten Steuern, also der Einkommensteuer, ausgeglichen werden muss.

 
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