Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vermögensumschichtung nach Übertragung

Nach einer geänderten Rechtsprechung bestehen jetzt Steuerrisiken bei einer Vermögensumschichtung nach einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen.

Hat eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen stattgefunden, so bestehen erhebliche steuerliche Risiken, wenn das übertragene Vermögen später umgeschichtet wird. Nach bisheriger Auffassung hatte eine Vermögensumschichtung in eine sog. existenzsichernde Wirtschaftseinheit, z. B. der Kauf eines anderen Mietwohngrundstücks anstelle des übertragenen Mietwohngrundstücks, keine steuerlichen Auswirkungen, wenn die Spekulationsfristen beachtet wurden. Das ist jetzt aufgrund einer geänderten Rechtsprechung anders, sofern die Übertragung nach dem 31. Oktober 2002 erfolgte. Diese Vermögensumschichtungen werden jetzt als Veräußerungsgeschäfte mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen angesehen, sodass Sie vor einer Veräußerung des zu übertragenden Vermögens stets fachkundigen Rat einholen sollten!

 
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