Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

Anfang | << | 5 6 7 8 9 [10] 11 12 13 14 15 | >> | Ende

Eine ermäßigte Besteuerung der staatlichen Hilfen als außergewöhnliche Einkünfte ist nach Überzeugung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Die bestehenden Sonderregelungen, Beihilfen und steuerlichen Erleichterungen sind aufgrund der aktuellen Infektionslage erneut verlängert und teilweise ausgeweitet worden
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Wenn das letzte Wirtschaftsjahr eines Betriebs als Rumpfwirtschaftsjahr weniger als zwölf Monate umfasst, hat dies keine Folgen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und der damit verbundenen Sonderabschreibung.
Weil Gewerbemietverträge vor allem durch nachträgliche Änderungen immer wieder formunwirksam werden, soll das Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge reduziert werden.
Die Frist für die Endabrechnung der Neustarthilfe läuft in allen Fällen bis 31. Dezember 2021
Dass zinsfreie Verbindlichkeiten in der Bilanz mit 5,5 % abzuzinsen sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Zuordnung der im Januar 2021 gezahlten Steuervorauszahlungen hängt für Einnahmen-Überschuss-Rechner vom Tag der Übermittlung der Steuer(vor)anmeldungen ab.
Ab 2022 können bestimmte Personengesellschaften sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen.
Selbst bei einem geringfügigen Anteil an gewerblich genutzter Fläche sind gemischt genutzte Gebäude schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371