Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

[1] 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Im steuerlichen Reisekostenrecht ist der Begriff der Betriebsstätte weiter auszulegen als die Betriebsstättendefinition in der Abgabenordnung, was Folgen für die Entfernungspauschale und die 1 %-Regelung hat.
Die Abzinsung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit einem Zinssatz von 5,5 % ist trotz Niedrigzinsphase verfassungsgemäß, weil es sich um eine langfristige Bewertungsregelung handelt.
Für den Betriebsausgabenabzug eines häuslichen Arbeitszimmers müssen sämtliche Aufwendungen einzeln, zeitnah und gesondert erfasst werden.
Für die Bildung einer Reinvestitionsrücklage ist bei der Prüfung des Verbleibs der Immobilie im Betriebsvermögen die Vorbesitzzeit mehrerer Schwesterpersonengesellschaften zusammenzurechnen.
Ansprüche aus der Rückbauverpflichtung eines Mieters muss der Vermieter nicht in der Bilanz aktivieren, solange deren Entstehung noch nicht sicher ist.
Die Bildung einer Rückstellung für ein Vorruhestandsmodell ist nicht erst ab der Freistellung eines Arbeitnehmers, sondern bereits ab Erwerb eines entsprechenden Anspruchs möglich.
Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.
Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn, der auch außerbilanzielle Hinzurechnungen umfassen kann.
Im Gegensatz zu Fremd-Geschäftsführern ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Vereinbarung zur Überlassung des Firmenwagens besteht.
Soweit der Abzug von Mieten und Pachten durch eine Einbeziehung in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern neutralisiert wurde, sind sie nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Landsberger Straße 154
80339 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371