Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

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Die Bundesregierung und die Finanzverwaltung haben mehrere Sofortmaßnahmen für Unternehmen in die Wege geleitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesen neuen Vorgaben viele weitere Details geregelt.
In erster Linie können sich Unternehmer ab 2020 über kürzere Aufbewahrungsfristen für ausgemusterte Buchhaltungs-EDV freuen.
Neben der Verlängerung bereits bestehender Vergünstigungen im Steuerrecht gibt es 2020 noch weitere neue Vorteile für Elektrofahrzeuge.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Seit 27. November 2019 müssen alle Einrichtungen des Bundes elektronische Rechnungen annehmen. Den Lieferanten bleibt nun noch ein Jahr, bis die Einrichtungen nur noch solche Rechnungen annehmen.
Die Bundesregierung hält trotz lauter Kritik von Handel und Umweltverbänden an der Bonpflicht ab 2020 fest.
Auch wenn Optionsscheine eigenständige Wirtschaftsgüter sind, führen deren Kosten zu Anschaffungsnebenkosten der später durch Ausübung der Option erworbenen Aktien.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung umsatzsteuerfrei ist oder nicht.
 

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