Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

Anfang | << | 25 26 27 28 29 [30] 31 32 33 34 35 | >> | Ende

Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.
Für ein Taxi ist bei der 1 %-Regelung statt des regulären Listenpreises der Sonderpreis anzusetzen, den der Hersteller für Taxis und Mietwagen ausweist.
Die Finanzverwaltung gibt Hinweise zur Abfärbung gewerblicher Einkünfte auf die Tätigkeit als Arzt, insbesondere bei der integrierten Versorgung in Gemeinschaftspraxen.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.
Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten.
Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.
Die Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens kann dazu führen, dass Wechselkursänderungen zu diesem Zeitpunkt gewinnwirksam werden.
Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein.
Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371