Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

Für Selbständige und Unternehmer hat der Jahreswechsel diesmal vergleichsweise wenige, aber dafür bedeutsame Änderungen mit sich gebracht.
Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.
Für ein Taxi ist bei der 1 %-Regelung statt des regulären Listenpreises der Sonderpreis anzusetzen, den der Hersteller für Taxis und Mietwagen ausweist.
Die Finanzverwaltung gibt Hinweise zur Abfärbung gewerblicher Einkünfte auf die Tätigkeit als Arzt, insbesondere bei der integrierten Versorgung in Gemeinschaftspraxen.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.
Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten.
Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.
Die Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens kann dazu führen, dass Wechselkursänderungen zu diesem Zeitpunkt gewinnwirksam werden.
 

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