Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

Anfang | << | 62 63 64 65 66 [67] 68 69 70 71 72 | >> | Ende

Die Anrechnung von Gewerbesteuer ist nur dann möglich, wenn auch Einkommensteuer festgesetzt wird.
In der Praxis treten offenbar immer wieder Unsicherheiten auf, wie Leergut und Pfandgeld bilanzsteuerlich zu behandeln sind.
Durch eine Betriebsverpachtung lässt sich die mit einer Betriebsaufgabe verbundene Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden.
Das Bundesfinanzministerium hat sich bei der bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Auch für ein Leasing-Fahrzeug, das zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Regelung anwenden.
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist nun endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und enthält wesentliche Änderungen - nicht nur für Unternehmer.
Die seit 1. Januar 2007 fälligen Gebühren für verbindliche Auskünfte sind zudem steuerlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.
Ein Urteil des Hamburger Finanzgerichts beschäftigt sich mit der bilanziellen Auswirkung der Erstattung von Nachzahlungszinsen und anderen Steuern.
Seit dem 31. März 2007 gilt für die Altersvorsorge von Selbstständigen ein Pfändungsschutz, der dem von Arbeitnehmern gleicht.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371